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Regionale GAV

Ausbaugewerbe BS/BL

Ausbaugewerbe

Der GAV gilt für die beiden Basel und ist allgemeinverbindlich erklärt. Folgende Branchen sind ihm unterstellt:

  • Malergewerbe
  • Glasergewerbe
  • Dachdeckergewerbe
  • Gussasphalt- und Abdichtungsgewerbe
  • Steinmetzgewerbe
  • Linoleum- und Spezialbodengewerbe
  • Parkettgewerbe
  • Natursteingewerbe
  • Plattenlegergewerbe

GAV Basler Ausbaugewerbe

Autogewerbe BS/BL

Autogewerbe

Dieser GAV gilt für alle dem Autogewerbe-Verband der Schweiz, Sektion beider Basel, angeschlossenen Mitglieder und allfällige Nebenkontrahenten sowie alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmenden.

GAV Autogewerbe BS und BL

Gesundheitswesen

Gipser BS

Maler- und Gipsergewerbe

Der GAV gilt für den gesamten Kanton Basel-Stadt und ist allgemeinverbindlich erklärt.

GAV Gipsergewerbe Kanton BS
Metallgewerbe BS/BL

Metallbau

Der GAV gilt für alle Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden des

  • Schlossergewerbes
  • Metallbaugewerbes
  • Landtechnikgewerbes
  • Schmiedegewerbes
  • Stahlbaugewerbes

Insbesondere gilt er für die Mitglieder der vertragsschliessenden Verbände und die Anschlussvertragskontrahenten. Er ist allgemeinverbindlich erklärt.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne das
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