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Rückforderung Berufsbeiträge 2021

In vielen Branchen, vor allem im Gewerbe, werden dir sogenannte Berufsbeiträge vom Lohn abgezogen. Als Syna-Mitglied hast du Anspruch auf eine Rückerstattung dieses Beitrags.

Jeweils im Frühjahr fordern wir diese Beiträge für unsere Mitglieder von den paritätischen Kommissionen ein. Dies funktioniert aber nur, wenn wir deine aktuelle Arbeitgeberin oder deinen Arbeitgeber und deine aktuelle Adresse kennen. Falls sich bei dir im letzten Jahr etwas geändert hat, dann teile uns dies mit. Das hilft dir und erleichtert unsere Arbeit.

Arbeitest du temporär?
Dann vergiss nicht, uns deinen Lohnausweis 2021 zu senden, damit wir dir 80% deines Syna-Mitgliederbeitrags gutschreiben können. Du kannst uns deinen Lohnausweis per Post, aber auch per E-Mail zustellen.

Kontakt
Syna Basel
Byfangweg 30, 4051 Basel
Tel. 061 227 97 30
E-Mail: basel@syna.ch

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